Ein steter Tropfen höhlt den Stein – und höhlt auch den Vorsorgesparer aus
Bereits 2013 versuchte die Bundesregierung zu Gunsten der Versicherer Regelungen für die Bewertungsreserven der Lebensversicherungsbranche zu ändern.
Wer soll die Lasten daraus tragen? Natürlich die Vorsorgesparer. Mit dieser Methode konnte jedoch kein Zuspruch erteilt und die Gesetzesänderung vollzogen werden.
Bewertungsreserven gehören den Vorsorgesparern

Vorsorgesparer sehen die Bewertungsreserve dahinfließen. Sie haben viele Jahre gespart und sollen weniger Erträge bekommen.
Wieder einmal wird es versucht, langfristig orientierte Vorsorgesparer für Ihren Mut und für das Vertrauen in langfristige Vorsorgeverträge, zu schädigen.
Bewertungsreserven entstehen dann, wenn Lebensversicherer langfristige Anleihen oder Aktien im Bestand führen. Die darin enthaltenen Kursgewinne werden Bewertungsreserven genannt. Versicherer wurden bisher verpflichtet, den Vorsorgesparern bei Fälligkeit oder im Versicherungsfall, anteilig einem Lebensversicherungsvertrag zugehörige Bewertungsreserven auszuzahlen. Meiner Meinung nach ist es auch den Vorsorgesparern gegenüber gerecht.
Die Lebensversicherer wollen jedoch per Gesetz regeln lassen, dass Vorsorgesparer bei Fälligkeit oder vorzeitiger Auszahlung nicht von den Bewertungsreserven profitieren.
Warum eigentlich nicht?
Langfristig orientierte Vorsorgesparer haben dafür gesorgt, dass Versicherer überhaupt langfristige die Versicherungsprämien und die dadurch entstandenen Bewertungsreserven aufbauen und anlegen konnten. Ihnen gehören die Bewertungsreserven.
Warum will die Lebensversicherungsbranche die Bewertungsreserve nicht hergeben?
Sie wollen einen Ausgleich dafür, dass Sie in der Niedrigzinsphase gezwungen werden, Zinszusatzreserven zu bilden. Mit diesen Zinszusatzreserven sollen die Rückzahlungen von Lebensversicherungen gewährleistet werden.