Grundfreibetrag Altersvorsorge
Keine Einkommensteuer für den Grundfreibetrag / Steuerfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist der Freibetrag, für den in der jeweiligen Höhe keine Einkommensteuer erhoben wird. der Grundfreibetrag wird jährlich neu festgelegt.
Alleinstehende und zusammenveranlagte Ehepaare stehen Grundfreibeträge zur Verfügung.
Grundfreibetrag 2014 geplant
Für Alleinstehende steht ein Grundfreibetrag in 2014 in Höhe von 8.354 € zur Verfügung.
Für zusammenveranlagte Ehepaare steht ein Grundfreibetrag in 2012 in Höhe von 16.708 € zur Verfügung.
Grundfreibetrag 2013
Für Alleinstehende steht ein Grundfreibetrag in 2013 in Höhe von 8.130 € zur Verfügung.
Für zusammenveranlagte Ehepaare steht ein Grundfreibetrag in 2013 in Höhe von 16.260 € zur Verfügung.
Grundfreibetrag 2012
Für Alleinstehende steht ein Grundfreibetrag in 2012 in Höhe von 8.004 € zur Verfügung.
Für zusammenveranlagte Ehepaare steht ein Grundfreibetrag in 2012 in Höhe von 16.008 € zur Verfügung.
Die Grundfreibeträge gelten auch für die Renteneinkünfte, für die Altersvorsorge.
Bis zu den jeweiligen Grundfreibeträgen wird für die Rente keine Einkommensteuer erhoben.
Weitere Infos auf Wiki >>Grundfreibetrag
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