Versicherungspflichtgrenze Private Krankenversicherung
Aber einer gewissen Einkommensgrenze entfällt die Pflichtversicherung zur Krankenversicherung
Ab einer gewissen Einkommenshöhe kann ein Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und in eine private Krankenversicherung wechseln. Diese Grenze wird Versicherungspflichtgrenze genannt. Damit ein Wechsel in die private Krankenversicherung erfolgen kann, muss das Einkommen des Arbeitnehmers mindestens 3 Jahre in Folge die Einkommensgrenze überschritten haben. Selbständige, Beamte und Freiberufler sind nicht an die Versicherungspflichtgrenze gebunden. Der Beitritt zur privaten Krankenversicherung ist für diese Gruppe beitragsunabhängig.
Versicherungspflichtgrenze:
Versicherungspflichtgrenze 2010 : 49.950 Euro oder 4.162,50 Euro pro Monat
Versicherungspflichtgrenze 2011 : 49.500 Euro oder 4.125,00 Euro pro Monat
Versicherungspflichtgrenze 2012 : 50.850 Euro oder 4.237,50 Euro pro Monat
Versicherungspflichtgrenze 2013 : 52.200 Euro oder 4.350,00 Euro pro Monat
Versicherungspflichtgrenze 2014 : 52.200 Euro oder 4.350,00 Euro pro Monat (vermutlich gleichbleibend)
Weitere Infos zur Versicherungspflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung
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