Besserverdiener zahlen mehr Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitnehmer, die gewisse Einkommensgrenzen überschreiten, sogenannte Besserverdiener, zahlen zukünftig höhere Sozialversicherungsbeiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Zum Jahresbeginn 2014 wird eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze festgelegt. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze sorgt für höhere Belastungen der Arbeitnehmer ohne einen finanziellen Ausgleich aus heutiger Sicht zu haben. Später jedoch ist der Erfolg daraus eine höhere Rentenzahlung zu erhalten.
Beitragsbemessungsgrenze 2014 wird neu festgelegt
Für die Sozialabgaben wird eine neue Beitragsbemessungsgrenze auf 3.937,50 festgelegt.
Auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Bemessungsgrenze im Westen um 150 € auf 5.950 € monatlich. Die Bemessungsgrenze steigt im Osten Deutschlands um 100 € auf 5.000 € monatlich an.